Absenzen- und Urlaubsreglement Kindergarten und Primarschule

Kurzüberbersicht Urlaubsregelung

AbsenzBegründungAntragKompetenzHäufigkeit
Quartals-HalbtagGrundsätzlich frei verwendbar (§38 Abs. 1 Schulgesetz)Mitteilung 2 Schultage im Voraus über KLAPP Klassenlehrperson kumulierbar (Ausnahmen gelten bei besonderen Schulanlässen wie Projektwoche, Schulschlussfeier, Lager usw.)
Dispensation 1 TagAusschliesslich in wichtigen, begründeten FällenAntrag 2 Wochen im Voraus Schulleitung 
Dispensation ab 1 TagAusschliesslich in wichtigen, begründeten FällenAntrag 4 Wochen im Voraus

Schulleitung

 
Krankheit, Unfall Eltern informieren unverzüglich die Schulleitung Arztzeugnis bei längerer Abwesenheit als 2 Wochen
Unentschuldigte Absenzen  Strafkompetenz Gemeinderat 

Grundsätzlich muss bei allen Urlaubsformen der Lerninhalt der verpassten Lektionen vor - oder nachgeholt werden. Es besteht die Holschuld.