Absenzen- und Urlaubsreglement Kindergarten und Primarschule
Kurzüberbersicht Urlaubsregelung
| Absenz | Begründung | Antrag | Kompetenz | Häufigkeit |
|---|---|---|---|---|
| Quartals-Halbtag | Grundsätzlich frei verwendbar (§38 Abs. 1 Schulgesetz) | Mitteilung 2 Schultage im Voraus über KLAPP | Klassenlehrperson | kumulierbar (Ausnahmen gelten bei besonderen Schulanlässen wie Projektwoche, Schulschlussfeier, Lager usw.) |
| Dispensation 1 Tag | Ausschliesslich in wichtigen, begründeten Fällen | Antrag 2 Wochen im Voraus | Schulleitung | |
| Dispensation ab 1 Tag | Ausschliesslich in wichtigen, begründeten Fällen | Antrag 4 Wochen im Voraus | Schulleitung | |
| Krankheit, Unfall | Eltern informieren unverzüglich die Schulleitung | Arztzeugnis bei längerer Abwesenheit als 2 Wochen | ||
| Unentschuldigte Absenzen | Strafkompetenz Gemeinderat |
Grundsätzlich muss bei allen Urlaubsformen der Lerninhalt der verpassten Lektionen vor - oder nachgeholt werden. Es besteht die Holschuld.
