Absenzen- und Urlaubsreglement Kindergarten und Primarschule

Kurzüberbersicht Urlaubsregelung

AbsenzBegründungAntragKompetenzHäufigkeit
Quartals-HalbtagGrundsätzlich frei verwendbar (§38 Abs. 1 Schulgesetz)Mitteilung 2 Schultage im Voraus Klassenlehrperson kumulierbar (Ausnahmen gelten bei besonderen Schulanlässen wie Projektwoche, Schulschlussfeier, Lager usw.)
Dispensation 1 TagAusschliesslich in wichtigen, begründeten FällenAntrag 2 Wochen im Voraus Schulleitung 
Dispensation ab 1 TagAusschliesslich in wichtigen, begründeten FällenAntrag 4 Wochen im Voraus

Schulleitung

 
Krankheit, Unfall Eltern informieren unverzüglich die Schulleitung Arztzeugnis bei längerer Abwesenheit als  2 Wochen
Unentschuldigte Absenzen  Strafkompetenz Gemeinderat 

Der Wunsch nach längeren Ferien ist kein hinreichender Grund für eine Dispensation und eine diesbezügliche Absenz  wird somit nicht genehmigt. Eine Ausnahme kann gemacht werden, wenn ein besonderer Anlass im persönlichen Umfeld des Schülerin oder des Schülers stattfindet.

Grundsätzlich muss bei allen Urlaubsformen der Lerninhalt der verpassten Lektionen vor - oder nachgeholt werden. Es besteht die Holschuld.